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Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

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    Beschlagnahme von E-Mails verfassungsgemäß

    Heute entschied das Bundesverfassungsgericht, dass E-Mails bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden können, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können die Ermittler sich dabei auf die Regelung zur Beschlagnahme stützen - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein.

    Die Frage die sich mir hier stellt, welchen Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft auf Server die sich ausserhalb Deutschlands also z.B. bei Apple oder google befinden ?

    Ich sehe jedenfalls auch an diesem Urteil wie unsere Demokratie und die Rechte des Bürgers immer mehr durchlöchert werden. Oder was meint Ihr ?

    #2
    Durchlöcherung? Lösen wir uns mal von elektronischer Post. Wenn die Post in Deinem Briefkasten schlummert oder in Deiner Wohnung liegt, haben Durchsuchungsbeamte doch auch Zugriff darauf. Ebenso, wenn Du zu den Leuten gehörst, die eMails ausdrucken. Ich sehe darin also lediglich eine Gleichbehandlung.

    Ist der Server im Ausland, ist rechtlich ein Amtshilfeersuchen mit dem ausländischen Staat notwendig. Auch, wenn dies technisch nicht notwendig wäre (so Paßwort etc. bekannt sind).

    Wenn Du allerdings Mail etc. auf Deinem Rechner nutzt, sind die Daten ja nicht mehr zwingend (alleinig) auf dem ausländischen Server. Zumindest, solange eine Internetverbindung besteht und automatisch abgerufen wird. Insoweit ist diese Mithilfe Dritter dann nicht notwendig.

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      #3
      ho ho. Ein politischer Thread auf MT.

      Muß mir gleich Popkorn besorgen, das wird lustig.

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        #4
        Ich sehe darin auch keine Beschränkung meiner Grundrechte.
        Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, dies natürlich vorausgesetzt, dann ist es für mich im Sinne meiner Grundrechte kein Problem, dass sie auch meine E-Mails lesen.
        Wie QWallyTy schon sagt, die Post dürfen Sie dann ja auch lesen. Und Mails auf dem Rechner auch.

        Sie könnten ja auch zu dem Provider fahren, den Durchsuchungsbefehl vorzeigen und dann Einsicht verlangen.

        Stört mich jetzt nicht sonderlich, wenn sich nicht illegal Zugang verschafft wird.
        Der frühe Vogel kann mich mal · die zweite Maus bekommt den Käse.

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