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Apple in Arabien

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    Apple in Arabien

    Da ich ja gerade in Arabien weile (nach vier Monaten Kairo wohne ich nun in Amman), will ich mal berichten, wie es hier um Apple bestellt ist.

    Die Leute sind hier wirklich traurig, dass man hier keine Apple Geraete kaufen kann. Sie muessen immer irgendwie uebers Ausland bestellt werden.
    Aber: Windows ist hier natuerlich die erste Option, weil man das ganz einfach raubkopieren kann. Und hier habe ich wirklich noch niemand gesehen, der irgendwie fuer Software bezahlt.
    Anyway, ich versuche den Leuten zu erklaeren, dass man mit Computern wirklich viel gutes machen kann, wenn man sie denn richtig einsetzt. Und das geht beim Mac einfach besser.
    Dabei fuehle ich mich natuerlich auch etwas schlecht, weil sich hier eben wirklich fast niemand ein solches Geraet leisten koennte.

    Aber: iPhones sind gross in Mode! Und da sie hier auch funktionieren, zumindest technisch, wollen alle eins haben. In Amman kann man es sogar schon offiziell kaufen - und somit ist Apple ja dem Plan gefolgt, das Geraet in allen Erdteilen zu etablieren.

    #2
    Wirklich interessant, ich hatte vermutet, dass die arabischen Länder besser mit Apple-Geräten versorgt sind, zumindest die reicheren Städte (von dort hört man ja in Bezug auf Prasserei).

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      #3
      ...ich kenne kein kommerzielles Betriebssystem, dass sich einfacher raubkopieren lässt, als OSX. Da gibts ja nicht einmal eine Seriennummer-Abfrage. Dieser Logik folgend, müsste es also ganz Arabien im Sturm erobern.
      elektro.handgemacht

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        #4
        Was nutzen Raubkopieen wenn man für Leopard dann einen teuren Mac kaufen muss um die Raupkopie dann darauf zu installieren? Denn OSX funktioniert ja nicht auf normaler Hardware. Dieser Logik folgend wird da nix draus mit dem verbreiten

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          #5
          ...stimmt! :) Da hilft nur eins: RETURN OF THE CLONES! :D
          elektro.handgemacht

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            #6
            Zitat von mobi83 Beitrag anzeigen
            Da ich ja gerade in Arabien weile (nach vier Monaten Kairo wohne ich nun in Amman), will ich mal berichten, wie es hier um Apple bestellt ist.
            Darf ich mal Fragen wie es Dich da hinverschlagen hat ?
            Peace and Pizza

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              #7
              Zitat von nareharo Beitrag anzeigen
              Denn OSX funktioniert ja nicht auf normaler Hardware. Dieser Logik folgend wird da nix draus mit dem verbreiten
              Falsch.
              Man darf in Deutschland OSX auf normale PC's installieren wie man will. Anleitungen gibt es im Internet genug.

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                #8
                Zitat von Cryson Beitrag anzeigen
                Falsch.
                Man darf in Deutschland OSX auf normale PC's installieren wie man will. Anleitungen gibt es im Internet genug.
                Erdkunde nicht aufgepasst? Arabien != Deutschland
                2. Nur weil es für etwas Anleitungen gibt, muss es nicht legal sein.
                3. Du hast sicherlich stichhaltige, überprüfbare Quellen dafür, dass die Lizenzbestimmungen von Apple in Deutschland nicht gelten. Ich warte gespannt...

                Gruß,
                Sönke

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                  #9
                  3.: Laut der Europäischen Union sind EULA's nicht rechtgeltend.
                  Demnach darf man in jedem Land der EU Sachen machen, welche von EULA's verboten werden.

                  Zitat:
                  Während der Installation proprietärer Software werden seit Mitte der 1990er Jahre häufig Verträge (Endbenutzer-Lizenzvertrag, engl.: End User License Agreement (EULA)) angezeigt, die der Benutzer bestätigen muss, um mit der Installation fortfahren zu können. Diese „Verträge“ sind jedoch in Europa und vielen anderen Erdteilen nicht gültig und auch nur dem Namen nach „Lizenzen“, und zwar aus zwei Gründen:
                  1. Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt ist, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.
                  2. Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies löst das Problem nicht, da der Ausschnitt auch verschoben werden kann, ohne den Inhalt zu lesen.

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                    #10
                    Bundesgerichtshof:
                    "Ein Softwarehersteller, der eine Programmversion in Verkehr gebracht hat, kann einem Händler mit dem er keine Vertragsbeziehungen unterhält, nicht vorschreiben, sogenannte OEM-Software ausschließlich zusammen mit neuen PCs zu verkaufen."

                    "Digitale" EULAs, die man nur anklickt, sind meines Wissens ebenfalls nicht gültig.

                    Die Sache ist ziemlich ambivalent, für den privaten User aber vermutlich irrelevant. Im Geschäftsverkehr würde ich mich aber nicht drauf verlassen.

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                      #11
                      Zitat von Cryson Beitrag anzeigen
                      3.: Laut der Europäischen Union sind EULA's nicht rechtgeltend.
                      Die Apple Lizenzbestimmungen liegen schriftlich vor. Dein Zitat mit irgendwelchen Buttons passt überhaupt nicht zum Thema.

                      Gruß,
                      Sönke

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                        #12
                        Zitat von daikoma Beitrag anzeigen
                        Die Sache ist ziemlich ambivalent, für den privaten User aber vermutlich irrelevant. Im Geschäftsverkehr würde ich mich aber nicht drauf verlassen.
                        Genau so ist. Privat wird die Sache nicht angegangen, weil es für den Privatuser "Peanuts" sind. Die Tatsache allein, dass NIEMAND derzeit wagt, einen Hackintosh in gewerblichem Ausmass zu verkaufen sollte doch deutlich machen, welche Rechtsunsicherheit hier offenbar zu erwarten ist.
                        Dell wäre der erste, der einen Hackintosh für 499,-- inkl. Leopard anbieten würde, wenn sie es zweifelsfrei dürften.

                        Gruß,
                        Sönke

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                          #13
                          Zitat von mdmtv Beitrag anzeigen
                          Die Apple Lizenzbestimmungen liegen schriftlich vor. Dein Zitat mit irgendwelchen Buttons passt überhaupt nicht zum Thema.
                          Das ist egal. EULAs sind nicht gültig, weil man die Software auch nutzen kann, ohne das Blatt lesen zu müssen.

                          Egal. Es ist einfach so. Punkt.

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                            #14
                            Dell würde das nie machen, da sonst die Kosten für Windows steigen würden Die verscherzen es sich nicht mit Big MS.

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                              #15
                              Zitat von Cryson Beitrag anzeigen
                              Das ist egal. EULAs sind nicht gültig, weil man die Software auch nutzen kann, ohne das Blatt lesen zu müssen.
                              Kann man aber nicht! Man kann OS X nicht in ein PC-Laufwerk legen und es nutzen, nimm's bitte zur Kenntnis. Punkt.

                              Gruß,
                              Sönke

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