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    und diese "Raubkopierer sind Schwerverbrecher" Spots gehen mir auch auf den Sack aber diese Kinowerbung ist doch mal richtig gut gemacht.

    filmbefreier.de
    QWallyTy
    Mac mini 2018 / iPhone 11 / iPad Air 4 / AW 6 LTE Nike / diverse Sonüsse

    #2
    Finde ich auch gut gemacht. Mal nicht so auf Bevormundung und Zeigefinger hochhalten.

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      #3
      Da finde ich diese uralte Version am passendsten, wenn es um das Thema "Raubkopierer" geht:
      Enjoy the videos and music you love, upload original content, and share it all with friends, family, and the world on YouTube.

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        #4
        Ich mag die "Raubkopierer sind Verbrecher" Spots eigentlich alle sehr gut. Nicht zuletzt weil ich auch gegen illegal erworbene Musik/Filme bin. Allerdings verstehe ich nicht, warum Raubkopierer gleich 5 Jahre Gefängnisstrafe bekommen. Teilweise gibt es Mörder die nicht so lange ins Gefängnis kommen.

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          #5
          Zitat von martin.dati Beitrag anzeigen
          warum Raubkopierer gleich 5 Jahre Gefängnisstrafe bekommen.
          Bekommen sie ja nicht. Erstens ist es kein Raub und zweitens wird nur in ganz schweren Ausnahmefällen überhaupt (z.B. kommerzieller Handel mit urheberrechtlich geschützten Werken im grossen Stil) eine Gefängnisstrafe verhängt. Da muss schon ein schweres Verbrechen vorliegen, bevor jemand einwandert, ganz sicher sind es nicht die Leute, die sich hin und wieder irgendwo nen Film downloaden, um ihn sich zu Hause anzusehen. (Die sowieso nicht, weil die den Kopierschutz ja genau genommen nicht einmal umgehen.)

          Gruß,
          Sönke
          Zuletzt geändert von mdmtv; 04.12.2008, 15:02.

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            #6
            Das Umgehen eines Kopierschutzes kann mit mehrjähriger Haft bestraft werden. Da spielt es meiner Meinung nach keine Rolle, ob diese Strafen auch angewandt werden oder nicht, um bewerten zu können, wer da den Zug nicht pfeifen hört.

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              #7
              Das zu schnelle Fahren mit dem Auto kann auch den Verlust des Führerscheins bedeuten, trotzdem betrifft das die meisten nicht sofort und direkt.
              Ich halte es für legitim, auf die "Abstufung" hinzuweisen, man wandert nunmal i.d.R. nicht "gleich", ein, wie es geschrieben wurde. Genauso wenig, wie man "gleich" den Führerschein los ist, wenn man 10 km/h zu schnell fährt. Im Gesetz heisst es nicht ohne Grund "Strafe [...] bis zu [...]".

              Gruß,
              Sönke

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                #8
                Die 5 Jahre gelten eigentlich nur für Uploader. Wobei wer als Downloader erwünscht wird ist selber schuld aber selbst wenn bekommt man eigentlich nur ne Abmahnung.
                Ich finde es eh Lächerlich was die Industrie sich da erlaubt.
                Die Antwort auf 1984 ist 1776.

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