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Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht

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    Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht

    http://www.heise.de/newsticker/meldu...s-1144566.html

    Was geht denn hier ab? Soll ich meine Seite die aus einer einzigen Seite besteht nun überprüfen lassen.

    Was macht dann das Mac-TV Forum?

    Passwortseite?
    Bin hier zu finden: neckbreaker.de

    #2
    Bei Mac-TV ist es so, dass wir die Gesetze lesen, bevor wir anfangen, darüber zu jammern oder einen öffentlichen Feldzug dagegen starten.

    Aus diesem Grund ergeben sich für uns aus dem neuen Gesetz (wenn es denn so beschlossen wird) keinerlei Probleme.

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      #3
      Hier mal die von Gerd getwitterte Seite mit 17 Fragen dazu: http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/

      Fazit: Erstmal abwarten.
      "What is the largest Display you ever want in a Consumer Computer? And the answer was a 15" Display running at 1024 x 768. " Steve Jobs Vorstellung des iMacs, 99

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        #4
        @Jörn

        Beziehst du deinen Post hierauf?

        "Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?

        Für Anbieter, deren Angebot aus Nutzerinhalten besteht oder solche zumindest beinhaltet, wie z.B. die Wikipedia, soziale Netzwerke oder Blogs mit Kommentaren, wäre es praktisch unmöglich, alle Nutzerbeiträge vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Man stelle sich nur vor, bei der Wikipedia müssten alle Beiträge gegengelesen oder bei Sevenload alle Videos vorab geschaut werden.

        Dafür hat der JMStV eine Lösung parat: Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt für eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten für hinreichende Prüfung sorgen.

        Wie diese aussehen soll, steht nicht im Gesetz. Es ist daher unklar, ob proaktive oder nur passive Prüfungspflichten gemeint sind.

        Bei passiven Prüfungspflichten müsste der Anbieter grundsätzlich nur auf Beschwerden reagieren oder vielleicht auch „Notice and Takedown“-Möglichkeiten einbauen, wie z.B. einen „Inhalt als für 16-Jährige unangemessen melden“-Button.

        Bei proaktiven Pflichten müssten Anbieter auch selbst die Inhalte zumindest stichprobenartig kontrollieren. Das würde jedoch mit dem Haftungsprivileg des Telemediengesetzes (§ 10 S.1 Nr.1 Telemediengesetz) widersprechen. Dieses besagt, dass man als Anbieter für Inhalte von Nutzern nicht haftet, solange man von ihnen keine Kenntnis hat. Wenn man nun jedoch regelmäßig die Inhalte auf Jugendschutzverstöße prüfen  muss, hat man Kenntnis und verliert das Haftungsprivileg.

        Damit würde der JMStV ein europaweites Haftungsprivileg aufheben und Anbieter von User Generated Content vor ungeahnte Haftungsrisiken stellen. Dies ist zwar laut Gesetzesbegründung nicht gewollt, aber als Rechtsfolge durchaus möglich."
        Bin hier zu finden: neckbreaker.de

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          #5
          Nein, ich bezog mich auf das Gesetz und nicht darauf, was irgendwelche Blogs über das Gesetz philosophieren.

          Das Gesetz vereinheitlicht die bereits bestehende Gesetzgebung, indem es den Geltungsbereich auf das Web ausdehnt. Also gleiche Regeln für alle Medien. Die Rechte und Pflichten sind mehr oder weniger nach dem gesunden Menschenverstand ausbalanciert, d.h. von den Anbietern werden entweder gar keine oder zumutbare Vorkehrungen verlangt.

          Wer sich sicher ist, dass er keinerlei Altersbeschränkung benötigt, muss überhaupt nichts tun. Ein Irrtum ist hierbei auch nicht strafbar, es sei denn, man kann dem Betreiber eine absichtliche Unterlassung (absichtlicher Betrug) nachweisen.

          Wer Inhalte hat, die irgendwie unter den Jugendschutz fallen, muss diese zumindest kennzeichnen, damit Eltern ihre "Sperrprogramme" entsprechend einrichten können, falls sie welche verwenden möchten.

          Welche Altersgruppe jeweils gilt, kann man einem Katalog entnehmen, der noch veröffentlicht wird. Eine Fehleinschätzung ist wie gesagt nur dann strafbar, wenn dem Betreiber erstens eine bessere Kenntnis oder Absicht oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Es ist also nicht so, wie oft behauptet wird, dass man einen Spezialisten beauftragen müsste, oder dass man bei einer Fehleinschätzung plötzlich riesige Strafen zu bezahlen hätte. Auch ein "Spezialist" schützt nicht vor einer Fehleinschätzung, insofern ist diese Aktion sowieso sinnlos. Jeder Webmaster weiß doch sowieso, ob er eine Datenbank an Kochrezepten hostet oder eine Galerie von Tittenbildern. Dazu braucht man keinen Spezialisten.

          Es ist nicht so, dass plötzlich eine Altersbegrenzung für das Web eingeführt wird. Der Jugendschutz galt schon immer. Auch ohne das Gesetz kann man in Deutschland nicht einfach eine Porno-Webseite ohne Zugangsbeschränkung eröffnen, während die Porno-Videothek an der Straßenecke sich an den Jugendschutz halten muss. Diese Gesetze gelten also nach wie vor unverändert. Neu ist lediglich eine Kennzeichnung.

          Vom Betreiber wird außerdem verlangt, dass bei der Kenntnisnahme bei Verstößen auf angemessene Weise aktiv wird. Zum Beispiel, indem er ein Forumsposting entfernt, wenn er darauf hingewiesen wird oder es selbst entdeckt. Er muss aber nicht die ganze Zeit Patrouille laufen (wie oft behauptet wird).

          Am Ende läuft es darauf hinaus, dass

          - politische Webseiten überhaupt nichts machen müssen
          - Kochrezepte-Börsen, Newsticker, Kleinanzeigenmärkte usw. ebenfalls weiter schnarchen,
          - und andere Webseiten eben entscheiden müssen, für welche Altersklasse ihre Inhalte geeignet sind, anhand eines Katalogs.
          - Verstöße und Ausrutscher müssen nach gesundem Menschenverstand behandelt werden, d.h. der Betreiber entfernt das Pornobild aus dem Forum, wenn er darauf hingewiesen wurde, sofern seine Alterseinstufung es nicht zulässt.

          Im Grunde ist es das, was jeder vernünftige Webseiten-Betreiber sowieso macht, mit dem Unterschied, dass es nun eine maschinenlesbare Kennzeichnung geben soll, damit die Eltern den Computer von Sohnemann entsprechend konfigurieren können.

          Diese Webseiten werden nicht gesperrt oder zensiert, sondern es geht nur darum, dass Eltern von ihrem Erziehungsprivileg Gebrauch machen können, ohne jede verdammte Webseite von Hand auf die "erlaubte Liste" des PCs ihrer Kinder zu setzen. Stattdessen setzen sie fest, ab welchem Alter die Inhalte erlaubt werden (oder sie lassen es bleiben), und die Webmaster sind so freundlich, ihre Webseiten nach gesundem Menschenverstand entsprechend zu kennzeichnen, vorausgesetzt, die Inhalte sind nicht sowieso ab 6 Jahren freigegeben.

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            #6
            Okay, das habe ich halbwegs verstanden!

            Wirst du solche ein maschinenlesbare Kennzeichnung vornehmen oder gibt es die schon?
            Bin hier zu finden: neckbreaker.de

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              #7
              Nur ist es vom Gesetzgeber doch total naiv zu glauben, dass man damit irgendwelche Probleme löst....

              Es gibt weltweit genug jugendgefährdende Seiten, die sich diesen deutschen Regeln nicht unterwerfen müssen....

              Und die Jugend kennt diese Seiten genau ;)

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                #8
                Ja, stimmt schon. Aber irgendwo kann man ja mal anfangen... und es steht den Eltern frei, Webseiten ohne Kennzeichnung generell zu unterdrücken.

                Ich bin noch nicht ganz sicher, ab welchem Alter Mac-TV zu empfehlen ist... ab und zu machen wir ja auch mal ein paar schweinische Scherze... auch im Forum (hüstel). Deswegen warte ich einfach den Katalog ab, der da in Zukunft erscheinen soll.

                Ich habe einen kleinen Neffen, der mit 3 Jahren schon bei YouTube nach Filmen mit dem "kleinen Maulwurf" fahnden kann. Und die "Sendung mit der Maus" gibt es da auch. Das ist sein größter Spaß, neben dem Papi am Schreibtisch zu sitzen, und diese Filme zu sehen oder Spiele zu spielen. Ich fände es eine gute Sache, wenn man mit ein paar Klicks nur jene Inhalte zulassen könnte, die für seine Altersklasse gekennzeichnet sind. Dann kann er auch mal alleine auf Entdeckungsreise gehen, speziell wenn er ein paar Jahre älter ist und nicht dauernd beaufsichtigt wird.

                Es muss doch irgendwie möglich sein, die Interessen der Erwachsenen einerseits und das Schutzbedürfnis der kleinen Pimpfe andererseits fair auszubalancieren. Allerdings, durch Nichtstun wird das nicht klappen, und eine Kennzeichnung nach gesundem Menschenverstand ist da nach meiner Meinung ein zumutbarer Schritt -- bei jenen Webseiten, die sowieso eine Altersbeschränkung haben (auch ohne das neue Gesetz).

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                  #9
                  Schluss mit Wildwest auf deutschen Servern also? Denn so ist es doch überwiegend!

                  Vom Gefühl her würde ich und andere Familien mit Kindern, diese generell nicht ans Netz lassen bevor diese nicht zur Vorschule gehen!

                  Eine Kennzeichnung in Form dieses Logos bei DVDs und Co auf der Startseite währe sinnvoll!
                  Bin hier zu finden: neckbreaker.de

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                    #10
                    Genau, oder man nimmt sich einfach 1-2 Minuten Zeit für den Kleinen und sucht direkt was Passendes aus. Dann muss man keinen millionenteuren, letztlich wirkungslosen Mechanismus für Tausende von Benutzern in Gang setzen.
                    Clark's law:
                    “Sufficiently advanced cluelessness is indistinguishable from malice.”

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                      #11
                      Auch der von mir geschätzte Schockwellenreiter erwähnt bei strenger Auslegung des neuen Gesetzes seinen Blog einzustellen und über einen ausländischen Server anonym zu bloggen

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                        #12
                        Ich weiß nicht. Wieder eine Situation, in der über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden wird. Ein Gesetz, das in gewisser Weise die Grundrechte einschränkt. Es mag im Zweifel nützlich sein, aber für mich entscheidet die Politik in letzter Zeit zu willkürlich und den Menschen gegenüber zu ignorant.

                        Volksentscheide wären hier sinnvoll! Wieso kann man das Volk an solch einer Maßgabe nicht beteiligen und dessen Meinung einholen?! Für mich nicht nachvollziehbar. Nimmt immer extremere Züge an hier.
                        Der frühe Vogel kann mich mal · die zweite Maus bekommt den Käse.

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                          #13
                          Welche Grundrechte werden eingeschränkt?

                          - Sperrt irgendwer eine Webseite? Nein.
                          - Gibt es eine Beschränkung, wer etwas veröffentlichen darf? Nein.
                          - Gibt es Beschränkungen betreffs der Inhalte? Nein.
                          - Verändert das Gesetz irgendwas an den genannten Punkten? Nein.

                          - Darf ich eine Porno-Webseite betreiben? Ja, sofern ich den Jugendschutz beachte. Das war so und das bleibt so.

                          Der Anbieter von Inhalten ist bereits jetzt verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzen zu beachten, auch ohne ein neues Gesetz.

                          Neu ist, dass es eine maschinenlesbare Kennzeichnung geben soll, damit die Eltern den PC der Kinder entsprechend einrichten können, sofern sie dies wollen.

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                            #14
                            Die Wirkung des neuen Gesetzes verpufft solange man Zugriff auf Ausländischen Content hat und da macht es auch keinen Sinn das da ein Land den Anfang macht

                            Gefragt sind in solchen Situationen die Erziehungsberechtigten
                            Wer schützt unsere Kinder vor den Grausamkeiten und den Schwachsinn der im TV läuft ?

                            Aber da steckt wahrscheinlich eine andere Lobby hinter

                            Kommentar


                              #15
                              Danke Jörn, für den gesunden Menschenverstand.

                              Dieser sofortige Aufschrei immer direkt, meist von Laien, die das Gesetz (das noch keines ist) noch nicht gelesen geschweige denn verstanden haben.



                              @luxxe: Natürlich sind die Erziehungsberechtigten gefragt und die sollten meiner Meinung nach noch viel stärker in so etwas eingebunden werden. Man kann allerdings nicht immer gar nichts machen, nur weil andere Länder da auch nichts tun.

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