Ich glaube der Verkäufer hat sehr genau darauf geachtet, die Verpackung genau so oft zu erwähnen, dass er nachher nicht dafür belangt werden kann.
Allein wenn man mal darauf achtet, wie die Bullet-Liste aussieht, kann man annehmen, dass er die Käufer verarschen wollte.
Allein wenn man mal darauf achtet, wie die Bullet-Liste aussieht, kann man annehmen, dass er die Käufer verarschen wollte.
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